Neues aus der Welt der württembergischen Religionspädagogik
Neues aus der Welt der württembergischen Religionspädagogik

Aktualisierung der württembergischen Rahmenordnung für die Konfi-Arbeit 2019

von Pfarrer Dietmar Winter, Studienassistent für Konfi-Arbeit am PTZ

Bisher gibt es die aktualisierte Rahmenordnung 2019 nur als Entwurf des Oberkirchenrats als Beilage 72 der Herbstsynode 2018 zu TOP 4 am 1. Sitzungstag, den 26. November. Die Druckausgabe wird im Laufe von 2019 fertig gestellt. Sie wird auch die aktuelle Konfirmationsordnung und die Handreichung zur Konfirmationsordnung von 2012 als Anhang enthalten.

 

Hier habe ich die Rahmenordnung 2019 noch einmal (die neuen Textabschnitte sind grün eingefärbt): Markierte_RO_Gestaltungsrahmen

Inhalt dieses Beitrags:

 

Zum Titel

Richtigerweise heißt die aktualisierte Rahmenordnung wie folgt:

>>”Mit Kindern und Jugendlichen auf dem Weg des Glaubens”

Rahmenordnung für die Konfirmandenarbeit  – Ein Gestaltungsrahmen<<

Deren Vorgängerin hieß noch so:

>>”Mit Kindern und Jugendlichen auf den Weg des Glaubens”

Rahmenordnung für die Konfirmandenarbeit<<

Was hat sich (im Titel) verändert?

  • der peinliche Deklinationsfehler “auf den Weg” wurde behoben
  • der Beiname “Gestaltungsrahmen” trat hinzu

Warum “Gestaltungsrahmen”? Mit “Rahmenordnung” assoziiert man “Verordnung”. Sie ist aber kein juristischer Text, sondern ein Text eigener Gattung, die eben den Rahmen vorgibt, in welcher Art vor Ort die Konfi-Arbeit gestaltet werden kann. Der Titel-Zusatz “Gestaltungsrahmen” soll dies verdeutlichen und jeden Geruch von hierarchischer Verordnung eindämpfen.

So weit die Aktualisierung des Titels.

Warum wurde die Rahmenordnung aktualisiert?

Die Antwort ist sehr profan und wirft ein bedenkliches Licht auf kirchliche Reformprozesse: Die gedruckten Exemplare der Rahmenordnung 2000 gingen zur Neige. Diese werden stets an die Vikarinnen und Vikare im “Konfi-Ausbildungs-Kurs” am PTZ verteilt. Wären noch 200 Exemplare griffbereit, hätte die Rahmenordnung 2000 nächstes Jahr ihren 20. Geburtstag feiern können. Das war ihr nun nicht gegönnt. Die Verantwortlichen standen vor der Frage: Die “alte” noch einmal neu drucken? Man entschied sich dagegen.

Wie wurde die Rahmenordnung überarbeitet?

Ein kleine vierköpfige Redaktion (Landesjugendpfarrer Bernd Wildermuth vom OKR, Martin Trugenberger als Beiratsvorsitzender der Bezirksbeauftragten für Konfi-Arbeit, Dr. Thomas Ebinger als damaliger Dozent für Konfi-Arbeit am PTZ und meine Wenigkeit, Dietmar Winter, Studienassistent für Konfi-Arbeit am PTZ) trat zusammen, sichtete den Aufwand und bezog mehrere Kolleginnen und Kollegen mit ein. So gab es eine offene Beteiligungsmöglichkeit für alle Bezirksbeauftragten für Konfi-Arbeit an der Jahrestagung im Januar 2018 in Bad Boll, die von einigen wortstark genutzt wurde. Auch Frank Widmann, Landespfarrer für Kindergottesdienst, Wolfhard Schweiker, Dozent für Inklusion am PTZ, Tobias Kenntner und Cornelius Kuttner, beide vom ejw Württemberg und Kirchenrat Dr. Frank Zeeb, vom Dezernat 1 des OKR, waren bei der Durchsicht und den “Rückmeldeschleifen” beteiligt. Und da ich diese Liste nun so runterschreibe, merke ich: Das sind nur Männer!! Erschreckend!!!

Die Herangehensweise war klar: Der vorliegende Text der Rahmenordnung war bestimmende Grundlage. Überholte Abschnitte wurden festgestellt und aktualisiert. Es wurde also kein grundlegendes Thema neu eingefügt, sondern höchstens kleine Textabschnitte an die thematisch passende Textstelle ergänzt. Meist wurde der Text gelassen, oft der alte Text neu überschrieben.

So konnte ein Entwurf dem Kollegium des OKR und dem Ausschuss für Bildung und Jugend, dem Rechts- und theologischem Ausschuss der Landessynode vorgelegt werden. Dort drehte der Text wiederum einige Schleifen bis er schließlich im Herbst 2018 der Landessynode zur Abstimmung vorgelegt wurde, wo er auch beschlossen wurde. Unter Top 4 finden Sie hier die Voten von Dr. Nobert Lurz (Oberkirchenrat Dezernat 2) , und Siegfried Jahn (Vorsitzender des Ausschusses für Bildung und Jugend).

Das heißt: Seit 1. Januar 2019 gilt diese aktualisierte Fassung der Rahmenordnung für die Konfi-Arbeit in der württembergischen Landeskirche. Doch was steht da nun Neues drin?

Was hat sich verändert und was nicht? Eine Übersicht

Die Grafik zeigt die aktualisierte Rahmenordnung 2019. Grün markiert sind neue Textabschnitte. Alles Weiße wurde aus der Rahmenordnung 2000 übernommen.

Das zeigt deutlich, wie sehr die Rahmenordnung 2000 die Grundlage für die aktualisierte war. Deshalb ist es angemessen, nicht von einer “neuen”, sondern von einer “aktualisierten” Rahmenordnung zu sprechen.

Hier die wichtigsten Sachverhalte, die von der Rahmenordnung 2000 übernommen wurden:

  • die Gliederung in zehn Unterpunkte (und damit das gedankliche Abgrasen des vielfältigen Feldes “Konfi-Arbeit”)
  • die zentralen Begriffe “Perspektivenwechsel” und “Lernort Gemeinde”,
  • der Memorierstoff (Länge und Texte)

Hier die wichtigsten Veränderungen im Überblick:

  • Das Wording ist neu: Wir reden nicht mehr von “Konfirmandenarbeit”, sondern von “Konfi-Arbeit”. “Konfi” bezeichnet im Alltag schon sowohl die Jugendlichen als auch die gemeinsame Zeit und etabliert sich derzeit als Fachbegriff (vgl. “Handbuch für Konfi-Arbeit” und “Konfis auf Gottsuche”). Bei “Konfirmandenarbeit” sind die Mädels nicht benannt. “Konfi-Arbeit” ist zügig ausgesprochen und fällt gut aus den Mündern. Aus PTZ-Sicht bleibt ärgerlich, dass im kompletten Fließtext von “Konfi-Arbeit/Konfi-Zeit/Konfi-Unterricht/etc.” die Rede ist, der Titel aber den alten Fachbegriff beinhaltet. Das Problem war, dass die Rahmenordnung in der Konfirmationsordnung erwähnt wird (§4 Abs. 4 und §7 Abs. 2) und man mit der Rahmenordnung nicht auch noch ein Gesetz ändern wollte. Wieder so ein bedenkenswertes Licht auf kirchliche Reformprozesse. Nun ja …
  • Eingespielt wurden die gesamtgesellschaftlichen Veränderungen, die sich mit den Stichworten “Individualisierung”, “Pluralisierung” und “Digitalisierung” benennen lassen.
  • Erkenntnisse aus der bundesweiten Konfi-Studie sind eingearbeitet.
  • KU 3 heißt nun Konfi 3 und wird nicht mehr als Erprobungsmodell bezeichnet.
  • Die neue Konfirmationsagende von 2009 ist eingearbeitet.
  • Neuerungen durch die Konfirmationsordnung und die Handreichung zur Konfirmationsordnung sind enthalten.
  • Nuancen zu didaktischen Prämissen sind neu.
  • Zwei der vier Ziele der Konfi-Arbeit erhielten Ergänzungen.
  • Der Abschnitt zur Inklusion ist vollständig überarbeitet.
  • Der Abschnitt zu “Kinder und Jugendliche aus Aussiedlerfamilien” entfiel.
  • Der Memorierstoff ist sprachlich an die Lutherübersetzung von 2017 angeglichen worden. Unterschiede sind:
    • “Frau” statt “Weib” im 10. Gebot (Gott sei Dank!)
    • Taufbefehl: “Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und lehret alle Völker.” Statt “machet zu Jüngern” (Das ist sicher diskussionswürdiger, allerdings macht es Sinn, sich im Memorierstoff mit klarer Linie auf die aktuelle Altarbibel zu beziehen.)
  • Die Lernlieder entfielen, stattdessen sind die Kernlieder eingefügt.
  • Die Unterpunkte sind in der Gliederung noch einmal untergliedert zum besseren Auffinden der Textstelle.

Veränderungen im Konkreten

Nun wird konkreter auf die einzelnen Unterpunkte geschaut, die Veränderungen erwähnt und kommentiert. Zitate aus der Rahmenordnung 2019 sind fett gedruckt bzw. eingerückt und mit ” markiert. Leider ist es bisher unmöglich Seitenzahlen anzugeben, ich gebe daher den konkreten Punkt der Untergliederung an.

1. Auftrag und Ziel von Konfi-Arbeit und Konfirmation

Neu eingetragen ist hier der Taufbefehl Jesu aus Matthäus 28 als orientierender Leitvers für die Konfi-Arbeit (unter 1.1). Auch neu ist die Prämisse einer ergebnisoffenen Konfi-Arbeit, die damit rechnet, dass sich Konfis nicht taufen oder konfirmieren lassen wollen. Letzteres wurde nicht extra erwähnt, ergibt sich aber sinngemäß aus diesen Zeilen (unter 1.2):

Die Konfi-Arbeit ist offen für getaufte und nicht getaufte Kinder und Jugendliche. Für Getaufte bietet die Konfi-Zeit die Chance, sich der eigenen Taufe zu vergewissern. Für Nichtgetaufte bietet die Konfi-Zeit die Möglichkeit, sich auf die Taufe vorzubereiten. Nicht getaufte Kinder und Jugendliche, die sich nicht zu einer Taufe entschließen können, sollen einen würdigen Abschluss ihrer Konfi-Zeit erhalten.

Aus der gesamten Überarbeitung der Rahmenordnung ergeben sich die vier Ziele für die Konfi-Arbeit, fettkursiv sind die neuen Formulierungen (unter 1.2):

  1. Kinder und Jugendliche lernen wesentliche Inhalte der biblischen Botschaft verstehen und auf ihr Leben zu beziehen.
  2. Kinder und Jugendliche werden auf dem Weg des christlichen Glaubens begleitet, zu eigenen Ausdrucksformen des Glaubens ermutigt und werden so gesprächsfähig, auch gegenüber anders Glaubenden.
  3. Kinder und Jugendliche fühlen sich als Gemeindeglieder willkommen und anerkannt und erleben eine gute Gemeinschaft in ihrer Gruppe.
  4. Kinder und Jugendliche entwickeln einen eigenen Standpunkt und lernen, Verantwortung in ihren Lebenswelten zu übernehmen.

Ziel 2 verweist auf pluralisierte Sozialräume der Konfis in städtischen Kontexten. Ziel 3 ist ein Ergebnis der bundesweiten Konfi-Studie, die verdeutlicht, dass die Konfi-Gruppe exemplarisch Kirche im theologischen Sinne darstellt. Positive Gruppendynamiken erhielten bei Rückfragen einen hohen Stellenwert. Das sollten Verantwortliche beim Organisieren ihres Konfi-Jahres im Blick haben.

2. Die Konfirmandinnen und Konfirmanden

Zur Lebenswirklichkeit der Konfis sind drei Sätze neu, einer zum Gruppendruck in der Peer-Group, einer zum schulischen Druck, einer zu den sozialen Medien (unter 2.2):

  • In Cliquen und Milieus erleben Kinder und Jugendliche Beziehungen und Orientierungen, aber auch Einschränkungen, Zwänge und Ausgrenzungen. Der Druck, eine eigene Lebensstilorientierung zu finden, stärkt den Einfluss der Gleichaltrigengruppe.
  • Die Schule hat durch vermehrte Leistungsorientierung und längere Präsenzzeiten an der Schule im Rahmen von Ganztagesschulen an Bedeutung im Leben der Kinder und Jugendlichen gewonnen. […]
  • Soziale Medien fordern Aufmerksamkeit und Zeit und bringen neue Herausforderungen wie den Umgang mit Cybermobbing mit sich.

Der Abschnitt zur Inklusion begann im Jahr 2000 noch wie folgt: “Behinderte Kinder und Jugendliche werden oft in Tagesschulen an anderen Orten unterrichtet oder leben in diakonischen Einrichtungen.” Nun klingt das ganz anders (unter 2.5):

Die uneingeschränkte Teilhabe am gemeinsamen Konfi-Unterricht ist ein Recht aller Kinder und Jugendlichen in der Gemeinde (vgl. EKD Orientierungshilfe 2015 und Behindertenrechtskonvention 2009). Eine inklusive Konfi-Arbeit zu ermöglichen, ist die Aufgabe der ganzen Gemeinde.

Diese neuen Formulierungen zeugen von einem neuen Geist beim Thema Inklusion und fügen sich ein in den landeskirchlichen Aktionsplan “Inklusion leben”. Am PTZ gibt es Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Inklusion in der Konfi-Arbeit (Link: Inklusion am PTZ)

3. Wegbegleiterinnen und Wegbegleiter

Der Lernort der Gemeinde wird konkret erfahrbar durch folgendes neu Erwähntes (unter 3.1):

  • die Erfahrung in der eigenen Gruppe
  • Beteiligung an Angeboten der Jugendarbeit und an Jugendgottesdiensten

Die Pfarrerin und der Pfarrer sind Wegbegleiterin und Wegbegleiter der Konfis. Natürlich. Aber was ist bei einem Stellenwechsel während der Konfi-Zeit? Die Rahmenordnung 2000 schwieg dazu. Die aktualisierte von 2019 gibt folgenden Rahmen vor (unter 3.2):

Bei Stellenwechsel und längeren Vakanzen beraten die Schuldekaninnen und -dekane sowie die Konfi-Arbeitsberaterinnen und -berater in den Kirchenbezirken, wie eine profilierte Konfirmandenarbeit insbesondere Konfi 3 erhalten bleiben kann.

Außerdem sind als Wegbegleiter neu die Großeltern genannt (unter 3.4). Diese Beziehungsebene ist in der Konfi-Arbeit bisher komplett ausgeblendet, obwohl sich darin viel Potential verbirgt. Ideen dazu dürfen noch entwickelt werden.

Landeskirchlich-organisatorisch wurde der Beirat der Konfi-Bezirksbeauftragten in diesen Abschnitt unter 3.5 eingefügt.

4. Rahmenbedingungen

In diesem Gliederungspunkt hat sich vor allem die neue Konfirmationsordnung und die Handreichung von 2012  niedergeschlagen.

Konkret neu erwähnt sind Zeitpunkt der Konfirmation (unter 4.2) und der Zeitrahmen des Konfi-Unterrichts (unter 4.3). Nichts wirklich Neues, aber eben neu in der Rahmenordnung. Dies auszuführen, erspare ich mir.

Wirklich neu ist die Empfehlung für die Konfi-Gruppen-Größe, die gleichzeitig eine Empfehlung für sinnvolle Kooperationen von Gemeinden darstellt (unter 4.5):

Gruppen, die aus weniger als acht Konfirmandinnen und Konfirmanden bestehen, sollten nicht eigenständig, sondern in Kooperation mit Nachbargemeinden geführt werden. Gleichzeitig sollten – wenn nur eine Person unterrichtet – nicht mehr als 26 Konfirmand/innen in einer Gruppe sein. Oft ist schon früher eine mindestens phasenweise Aufteilung einer großen Gruppe sinnvoll.

5. Didaktik des Konfi-Unterrichts

Der Perspektivenwechsel ist weiterhin didaktische Grundorientierung in der Konfi-Arbeit. Die Konsequenzen für den Unterricht sind erneuert, sie verdeutlichen und unterstreichen den Perspektivenwechsel stark (unter 5.1):

Wie Kinder und Jugendliche ihren Glauben verstehen und ausdrücken, ist zentraler Inhalt des Unterrichts. Immer wieder werden deshalb Phasen eingeplant, in denen Kinder und Jugendliche ihr Verständnis einbringen können; damit wird dann in einem offenen Prozess, der wichtige neue Perspektiven eröffnet, möglichst konkret weitergearbeitet.

Kinder und Jugendliche wollen mitbestimmen, was Unterrichtsthema wird. Dass Beteiligung und Partizipation gewünscht sind, muss von Anfang an signalisiert werden. Die Wahl einer Gruppensprecherin oder eines Gruppensprechers ist hilfreich, um die Interessen der Konfirmandinnen und Konfirmanden gegenüber der Leitung zu vertreten.

Hier werden auch die vier neuen Ziele aufgenommen (unter 5.3).

6. Praxisfelder der Konfi-Arbeit

Die wichtige Rolle von Teamerinnen und Teamern in der Konfi-Arbeit wird von der aktualisierten Rahmenordnung hervorgehoben, eine empirische Erkenntnis aus der bundesweiten Konfi-Studie (unter 6.5):

Die bundesweite Konfi-Studie hat empirisch belegt, wie wichtig Teamerinnen und Teamer für die Integration von Konfirmandinnen und Konfirmanden in die Gemeinde sind.

Außerdem nennt dieser Abschnitt das Konzept des Service Learning (unter 6.6), den gemeindepädagogischen Leitbegriff “Landschaften statt Inseln” (unter 6.8) und die “regelmäßig stattfindende[n] Runde[n] Tische der Verantwortlichen für Konfi- und Jugendarbeit auf Orts- und Bezirksebene” (unter 6.8).

Letzteres sollte sich noch etablieren.

7. Die Konfirmandinnen und Konfirmanden und der Gottesdienst

Auch hier sind zentrale Erkenntnisse aus der bundesweiten Konfi-Studie eingeflossen, die den Zusammenhang von Konfi-Arbeit und Gottesdienst als den neuralgischen Punkt bezeichnet (unter 7.1):

Etwa ein Drittel der württembergischen Konfirmandinnen und Konfirmanden findet, dass es in den Gottesdiensten „meistens um Themen ging, die für mich und mein Leben wichtig sind.“ Knapp die Hälfte von ihnen findet den Gottesdienst allerdings „meistens langweilig“ – mit steigender Tendenz während der Konfi-Zeit. Das sind die Ergebnisse der bundesweiten Studie „Konfi-Arbeit in Deutschland“. Dies fordert die Verantwortlichen in der Konfi-Arbeit heraus, die Gottesdienstkultur ihrer Gemeinde zu reflektieren und in Bezug auf die Konfirmandinnen und Konfirmanden zu beleuchten. Die Verschränkung von Konfi-Arbeit und Gottesdienst hat das Potential die Gottesdienstkultur einer Gemeinde zu beleben.

Die wichtigen Stichwörter sind “Jugendgemäßheit”, “Partizipation” und “Wertschätzung”. So gibt die neue Rahmenordnung Ratschläge, wie die Konfis an einem Gottesdienst beteiligt werden können. Ebenso wird die Bedeutung der Kirchenmusik in diesem Zusammenhang mitgedacht (unter 7.1):

Dazu müssen neben Pfarrerinnen und Pfarrern, Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern auch Kirchengemeinderäte und -glieder sich im Singen von modernen Liedern einüben und Konfirmandinnen und Konfirmanden wertschätzen, indem sie z.B. deren Namen kennen und mit ihnen ins Gespräch kommen. Lieder, die im Konfi-Unterricht gesungen werden, sollten im Gottesdienst wieder vorkommen.

Als Verbindung von Konfi 3 und Konfi 8 hat die Rahmenordnung 2000 den Kindergottesdienst ins Spiel gebracht. Dies wurde nun ergänzt durch Kinderbibelwochen (unter 7.3.1):

Daneben haben sich Kinderbibelwochen etabliert, die als mehrtägiges Event vor allem in den Herbstferien stattfinden und mit einem Gottesdienst beendet werden. Sie ergänzen die kontinuierliche Arbeit der wöchentlichen Kindergottesdienste. Es ist sinnvoll, (ehemalige) Konfi 3-Kinder dazu schriftlich einzuladen und Konfi 8-Jugendliche zur Mitarbeit anzufragen.

8. Die Konfirmation

Hier ist die Einführung der Konfirmationsagende von 2009 über den alten Text der Rahmenordnung 2000 geschrieben worden.

9. Angebote nach der Konfirmation

Hier haben sich in der Vergangenheit Trainee (unter 9.3) und die ChurchNight (unter 9.2) etabliert, die an dieser Stelle in der Rahmenordnung 2019 genannt werden.

10. Anhang

Wie bereits erwähnt: Der Memorierstoff ist an die Lutherübersetzung von 2017 angeglichen und die Kernlieder lösen die Lernlieder ab.

Ausblick

Die Rahmenordnung gibt es noch nicht als Druckversion. Das soll im Laufe von 2019 geschehen. Auf jeden Fall vor den Kirchenwahlen 2019, wahrscheinlich im September/Oktober. Dann wird dieser Blog-Beitrag mit den passenden Bildern der Druckausgabe aufgehübscht.

 

 

 

 

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