Neues aus der Welt der württembergischen Religionspädagogik
Neues aus der Welt der württembergischen Religionspädagogik

10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention: Und nun?

Am 26. März 2009 verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland mit der UN-BRK ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu etablieren (Art. 24). Was hat sich seither getan? Auf der 33. Internationalen Inklusionsforscher/innentagung in Berlin wurde Bilanz gezogen. 400 Experten/innen waren zugegen. Elke Theurer Vogt und Wolfhard Schweiker vom ptz Stuttgart  berichteten in einer Arbeitsgruppe von einer explorativen Studie des ptz Stuttgart zum inklusiven Religionsunterricht. Abschließend bilanzierte Valentin Aichele, der  Leiter der Monitoringstelle der UN-BRK, gemischt: Die UN-BRK sei ein nicht eingelöstes Versprechen gegenüber dem Individuum und zugleich ein unerschöpfliches Innovationspotential. Viele Schritte Richtung Teilhabe und Barrierefreiheit in der Gesellschaft wurden unternommen. In Zeiten eines aggressiven Populismus könne der gesellschaftliche Zusammenhalt jedoch nicht ohne Inklusion verwirklicht werden. In der schulischen Bildung bestehe Nachholbedarf. In drei  Bundesländern (BY, BW, RP) sei die Exklusionsrate sogar angestiegen. Dass die UN in der Allgemeinen Bemerkung Nr. 4 auch die Versäulung des deutschen Schulsystems kritisiere und ein gemeinsames Lernen in der Sekundarstufe einfordere, sei zu wenig bekannt. Insbesondere der hohe Qualitätsanspruch einer inklusiven Schule, einschließlich der individuellen Förderung, müsse eingelöst werden.

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